15% Bauabzugssteuer seit 01.01.2002
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15% Bauabzugssteuer seit 01.01.2002

Als wir in unserem elektronischen Rundbrief im April 2001 darüber berichteten, wollten es viele nicht glauben. Inzwischen ist es Gesetz geworden: Seit 01.01.2002 müssen die Auftraggeber von Bauleistungen in Deutschland 15 % an den Fiskus abführen, wenn der Bauunternehmer nicht eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt. Der Begriff der Bauleistung wird dabei weit ausgelegt und umfaßt alle Arbeiten im Zusammenhang mit einem Bauwerk, mit Ausnahme rein planerischer Leistungen (z. B. Architektenleistungen) oder reiner Materiallieferungen.
Die Auffassung der Steuerbehörden, wie die neue Steuer zu handhaben ist, ergibt sich aus einer nicht weniger als 21 Seiten umfassenden Anleitung, die im Internet von der Seite
http://www.bundesfinanzministerium.de/Einkommensteuer-.479.8133/.htm
herunterladen können. Die Anträge auf Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung sind formlos möglich.
Daß das neue Gesetz letztlich nur zusätzliche bürokratische Belastungen für alle mit sich bringt, ohne tatsächlich etwas gegen die verbreitete Schwarzarbeit auszurichten, spricht sich inzwischen mehr und mehr herum. Da jeder Wohnungseigentümer, der die Wohnung vermietet, betroffen ist und die Bagatellklausel ausgesprochen niedrig angesetzt ist, plant der Gesetzgeber noch vor dem endgültigen Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2002 schon die erste Änderung. Wir rechnen damit, daß noch mehrere Anpassungen folgen werden.

Sagawe & Klages Rechtsanwälte
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